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Gutachter-
Tätigkeit

Julia Bünker-Schäfer

Sachverständigen­gutachten

Erstellung von psychologischen Sachverständigengutachten zu folgenden gerichtlichen Fragestellungen:
  • Erarbeitung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern
  • Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit, Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesaufenthaltes bei fraglicher Gefährdung des Kindeswohls (gemäß § 1666 BGB)
  • Bearbeitung sämtlicher Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Pflegschaftsverhältnissen ergeben (Rückführung, Verbleib, Umgang)
Sachverständigengutachten

Multimodales Vorgehen

Das multimodale Vorgehen bei der psychologischen Begutachtung im Familienrecht, das im Einzelfall zur Beantwortung der formulierten psychologischen Arbeitshypothesen geplant wird, erfolgt i.d.R. einem diagnostischen Prozess:
  • Analyse der bereitgestellten Verfahrensakten und ggf. weiterer relevanter Schriftstücke
  • Psychologische Explorationen der beteiligten Kinder und Erwachsenen. Hier können testpsychologische Verfahren, Hausbesuche und freie und teilstandardisierte Interaktionsbeobachtungen zwischen Kindern und ihren beteiligten Bezugspersonen angewandt werden
  • Fremdanamnestische Angaben (z.B. von Erziehern, Lehrern, Ärzten, Sozialpädagogischer Familienhilfe)
Multimodales Vorgehen

Meine Gutachten werden nach den anerkannten Richtlinien für psychologische Gutachten erstellt und entsprechen selbstverständlich den jüngst von den Fachgremien und Kammern vorgelegten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.

Bei allen verwendeten psychologischen Testverfahren sind die wissenschaftlichen Gütekriterien erfüllt.

Die regelmäßige fallbezogene Supervision und Fortbildung sichert den hohen Qualitätsstandard meiner Gutachten.


Namens­änderungs­verfahren

  • Erstellung von psychologischen Fachgutachten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Namensänderungsverfahren.
Namensänderungsverfahren

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