Meine Gutachten werden nach den anerkannten Richtlinien für psychologische Gutachten erstellt und entsprechen selbstverständlich den jüngst von den Fachgremien und Kammern vorgelegten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.
Bei allen verwendeten psychologischen Testverfahren sind die wissenschaftlichen Gütekriterien erfüllt.
Die regelmäßige fallbezogene Supervision und Fortbildung sichert den hohen Qualitätsstandard meiner Gutachten.